Datenschutzerklärung-Generator
Datenschutzerklärung nach DSGVO als Muster erzeugen: Abschnitte für Hosting, Cookies, Webanalyse und Newsletter zuschalten. Alles lokal im Browser.
Dieses Werkzeug erzeugt ein Muster zur Orientierung. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres konkreten Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Verantwortlicher
Betrieb der Website
Kontaktwege
Cookies und Auswertung
Eingebundene Dienste
Weitere Verarbeitungen
Für einen vollständigen Text fehlt noch: Name des Verantwortlichen, Anschrift des Verantwortlichen, E-Mail-Adresse.
Vorschau
Prüfen Sie den Text vor der Veröffentlichung. Die Pflichtangaben hängen an Ihrem Betrieb, nicht an diesem Formular — und dieses Werkzeug kennt Ihren Betrieb nicht.
Ratgeber: Datenschutzerklärung-Generator
Eine Datenschutzerklärung beantwortet eine einzige Frage, und zwar für jede Verarbeitung einzeln: Was passiert mit meinen Daten, und mit welchem Recht? Genau daran scheitern die meisten frei verfügbaren Muster. Sie zählen auf, welche Dienste eine Website einsetzt, nennen aber weder den Zweck noch die Rechtsgrundlage — und damit erfüllen sie Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung nicht, obwohl der Text vollständig aussieht.
Dieser Generator arbeitet mit Bausteinen. Sie tragen den Verantwortlichen ein und kreuzen an, was auf Ihre Website zutrifft: externes Hosting, Server-Logdateien, Kontaktformular, Cookies, Webanalyse, Newsletter, Kartendienst, Schriftarten, Videos, soziale Netzwerke, Zahlungsdienstleister, Buchungssystem, Chat, Bewerbungen, Übermittlung in ein Drittland. Zu jedem gesetzten Haken erscheint ein Abschnitt mit Zweck und Rechtsgrundlage; ein entfernter Haken nimmt ihn wieder heraus.
Der Unterschied zwischen Einwilligung und berechtigtem Interesse ist dabei fest verdrahtet und nicht Geschmackssache. Webanalyse, eingebundene Karten, Videos und von außen geladene Schriftarten werden hier auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG gestützt, also auf eine Einwilligung. Ein Muster, das an diesen Stellen ein berechtigtes Interesse behauptet, schreibt eine falsche Angabe auf Ihre Seite — und sie steht dort schwarz auf weiß.
Typische Anwendungsfälle
Website ohne Analyse und ohne Werbung
Der häufigste Fall bei kleinen Betrieben: Hosting, Server-Logdateien, ein Kontaktformular, sonst nichts. Nehmen Sie die Haken bei allem heraus, was Sie nicht einsetzen — der Text wird dadurch kürzer und richtiger.
Onlineshop mit Zahlungsdienstleister
Bestellungen laufen über Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Zahlungsabwicklung über eigenverantwortliche Dienstleister, und die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Seite mit Karte und eingebetteten Videos
Beide Dienste bauen beim Laden eine Verbindung zu einem fremden Server auf und übertragen dabei die IP-Adresse. Die zugehörigen Abschnitte sagen genau das und stützen sich auf eine Einwilligung.
Betrieb, der offene Stellen ausschreibt
Bewerbungsunterlagen sind eine eigene Verarbeitung nach § 26 Abs. 1 BDSG mit eigener Löschfrist. Der Baustein nennt beides, statt Bewerbungen unter „Kontaktaufnahme“ verschwinden zu lassen.
Die eigene Erklärung gegenlesen
Stellen Sie den Text neu zusammen und vergleichen Sie ihn Abschnitt für Abschnitt mit dem, was auf Ihrer Seite steht. Auffällig sind meist Dienste, die längst abgeschaltet sind, und fehlende Rechtsgrundlagen.
So gehen Sie vor
Verantwortlichen eintragen
Name, vollständige Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit. Wenn Sie eine datenschutzbeauftragte Person benannt haben, kommt deren Kontakt dazu; ohne Benennung bleibt der Abschnitt weg, statt eine Stelle zu erfinden, die es nicht gibt.
Betrieb der Website ankreuzen
Externes Hosting und Server-Logdateien treffen auf nahezu jede Website zu. Wo Sie den Anbieter und den Serverstandort kennen, tragen Sie beides ein — die Angabe macht aus einer allgemeinen Formel eine überprüfbare Aussage.
Kontaktwege und Auswertung wählen
Kontaktformular, E-Mail, Telefon; danach technisch notwendige Cookies, einwilligungspflichtige Cookies mit dem eingesetzten Einwilligungswerkzeug und gegebenenfalls die Webanalyse mit dem Namen des Werkzeugs.
Eingebundene Dienste benennen
Kartendienst, Schriftarten, Videos und Content Delivery Network. Bei den Schriftarten entscheidet die Auswahl zwischen lokaler Auslieferung und Google Fonts über den ganzen Absatz — die beiden Fälle sind datenschutzrechtlich nicht dasselbe.
Prüfen, kopieren, einbinden
Lesen Sie die Vorschau gegen das, was Ihre Seite tatsächlich lädt. Dann kopieren Sie den Text oder laden ihn als Datei herunter und verlinken ihn von jeder Seite aus — üblicherweise aus der Fußzeile.
Was mit Ihren Daten passiert
Alles, was Sie eintragen, bleibt auf Ihrem Gerät: die Anschrift Ihres Betriebs, die Namen Ihrer Dienstleister, der Kontakt Ihrer datenschutzbeauftragten Person. Der Text entsteht im Browser, es gibt keine Übertragung an einen Server und nichts wird gespeichert. Bei einem Werkzeug für Datenschutztexte wäre alles andere auch schwer zu erklären — die Liste der eingesetzten Dienste ist ein recht genaues Abbild der technischen Ausstattung eines Betriebs.
Häufige Fragen
Warum stützt der Text die Webanalyse nicht auf ein berechtigtes Interesse?
Weil das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät nach § 25 Abs. 1 TDDDG eine Einwilligung verlangt, sobald es nicht technisch notwendig ist. Für die Reichweitenmessung gilt das praktisch immer. Ein Muster, das hier ein berechtigtes Interesse behauptet, ist bequemer und falsch.
Muss ich jeden eingesetzten Dienst namentlich nennen?
Die Verordnung verlangt, dass Betroffene die Verarbeitung nachvollziehen können, und dazu gehört in aller Regel, wer die Daten erhält. Der Name des Hosters, des Analysewerkzeugs oder des Zahlungsdienstleisters gehört deshalb hinein. Wo der Generator ein Feld dafür anbietet, ist die Angabe nicht schmückendes Beiwerk.
Was ist der Unterschied zwischen technisch notwendigen und anderen Cookies?
Technisch notwendig ist, was die Seite braucht, um zu funktionieren — eine Sitzung, ein Warenkorb, der Schutz eines Formulars. Alles andere, insbesondere Reichweitenmessung und Werbung, darf erst nach einer Einwilligung gesetzt werden. Die Abschnitte im erzeugten Text sind entsprechend getrennt und nennen unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Brauche ich eine datenschutzbeauftragte Person?
Nicht jeder Betrieb. Eine Benennungspflicht besteht unter anderem, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder in umfangreicher regelmäßiger Beobachtung besteht. Kreuzen Sie das Feld nur an, wenn Sie tatsächlich jemanden benannt haben — eine erfundene Stelle im Text ist schlechter als keine.
Ersetzt dieses Werkzeug eine anwaltliche Prüfung?
Nein. Es setzt ein Muster aus Bausteinen zusammen und zeigt, welche Angaben zu welcher Verarbeitung gehören. Ob die Auswahl zu Ihrem Betrieb passt und ob Sie alle Verarbeitungen erfasst haben, kann es nicht wissen. Lassen Sie den Text prüfen, bevor Sie ihn veröffentlichen.