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Impressum-Generator

Impressum-Generator für kleine Betriebe: Muster nach § 5 DDG und § 18 MStV, per Ankreuzung zusammengestellt. Ohne Anmeldung, direkt im Browser.

Dieses Werkzeug erzeugt ein Muster zur Orientierung. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres konkreten Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Für einen vollständigen Text fehlt noch: Name oder Firma, vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse.

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Prüfen Sie den Text vor der Veröffentlichung. Die Pflichtangaben hängen an Ihrem Betrieb, nicht an diesem Formular — und dieses Werkzeug kennt Ihren Betrieb nicht.

Ratgeber: Impressum-Generator

Ein Impressum ist keine Höflichkeit, sondern eine Auskunft: Wer betreibt diese Seite, und wo ist diese Person erreichbar, wenn etwas zu klären ist? § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt diese Angaben von jedem, der eine Website geschäftsmäßig betreibt — und „geschäftsmäßig“ beginnt deutlich früher, als die meisten annehmen. Eine Seite, auf der eine Leistung beschrieben und eine Telefonnummer genannt wird, ist bereits erfasst.

Dieser Generator stellt ein Muster aus Ihren Angaben zusammen. Sie wählen die Rechtsform, tragen Anschrift und Kontakt ein und kreuzen an, was auf Ihren Betrieb zutrifft: Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ein reglementierter Beruf mit Kammer, eine Aufsichtsbehörde, eine redaktionell verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag. Jede Ankreuzung fügt genau einen Abschnitt hinzu, jede zurückgenommene Ankreuzung entfernt ihn wieder.

Zwei Dinge unterscheiden das Ergebnis von den Mustern, die seit Jahren unverändert im Netz stehen. Es verweist nicht auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission — die wurde im Juli 2025 abgeschaltet, der Link führt seither ins Leere. Und es fragt nicht nach Ihrer Steuernummer: Ins Impressum gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nicht die Nummer, unter der Ihr Finanzamt Sie führt.

Typische Anwendungsfälle

  • Die erste eigene Website eines Handwerksbetriebs

    Ein Meisterbetrieb mit Handwerkskammer, Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat braucht mehr Angaben als ein reiner Onlineshop. Die Ankreuzfelder führen durch genau diese Zusätze.

  • Umzug von der GbR in die GmbH

    Mit der neuen Rechtsform kommen Registergericht, Registernummer und die Geschäftsführung ins Impressum. Der Generator belegt die Registerangabe passend zur gewählten Rechtsform vor.

  • Ein Verein, der endlich online geht

    Vereinsregister statt Handelsregister, Vorstand statt Geschäftsführung: Die Beschriftung der Vertretung richtet sich nach der Rechtsform, damit der Text nicht wie ein ausgefülltes Formular klingt.

  • Ein Blog auf der Firmenseite

    Wer regelmäßig redaktionelle Beiträge veröffentlicht, braucht zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag. Ein eigenes Ankreuzfeld ergänzt diesen Abschnitt.

  • Ein altes Impressum überprüfen

    Stellen Sie Ihre Angaben neu zusammen und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem, was auf Ihrer Seite steht. Vor allem der ODR-Verweis steht noch in erstaunlich vielen Impressen.

So gehen Sie vor

  1. Rechtsform wählen

    Die Auswahl steuert, wie die Vertretung beschriftet wird und ob ein Registereintrag vorbelegt ist. Eine GmbH hat eine Geschäftsführung und eine Handelsregisternummer, ein Verein einen Vorstand und eine Vereinsregisternummer.

  2. Anbieter und Kontakt eintragen

    Name oder Firma, vollständige Anschrift mit Straße, Postleitzahl und Ort sowie mindestens eine E-Mail-Adresse. Ein Postfach genügt nicht: Verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift, unter der Post tatsächlich zugestellt werden kann.

  3. Zusätzliche Angaben ankreuzen

    Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, reglementierter Beruf, Aufsichtsbehörde, Berufshaftpflicht und redaktionelle Verantwortung. Zu jeder gesetzten Ankreuzung erscheinen die zugehörigen Felder direkt darunter.

  4. Streitbeilegung entscheiden

    Sie erklären entweder, dass Sie an einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen, oder Sie benennen die zuständige Stelle. Beides ist zulässig; die Angabe selbst ist es, die nicht fehlen darf.

  5. Prüfen und übernehmen

    Lesen Sie die Vorschau Zeile für Zeile gegen Ihren Registerauszug und Ihre Gewerbeanmeldung. Dann kopieren Sie den Text oder laden ihn als Datei herunter und fügen ihn in Ihr Redaktionssystem ein.

Was mit Ihren Daten passiert

Ihre Firmendaten bleiben in Ihrem Browser. Der Text entsteht während der Eingabe im Gerät und wird an keinen Server übertragen, gespeichert oder ausgewertet — dieses Werkzeug hat gar keine Gegenstelle, an die es etwas senden könnte. Das ist bei einem Impressum kein akademischer Unterschied: Die Angaben, die Sie hier eintragen, umfassen die private Anschrift, wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, und einige verbreitete Generatoren senden genau diese Eingaben zur Erzeugung an ihren Server.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur eine kleine Seite ohne Shop habe?

Sobald die Seite geschäftsmäßig betrieben wird, ja — und das beginnt nicht erst beim Verkauf. Eine Seite, die eine Leistung beschreibt und zur Kontaktaufnahme einlädt, ist bereits geschäftsmäßig. Rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen, aber die Grenze ist enger, als sie klingt.

Warum verweist der Text nicht auf die OS-Plattform der EU?

Weil es sie nicht mehr gibt. Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Ein Verweis darauf führt heute ins Leere und ist damit eher ein Risiko als eine Pflichterfüllung. Die Angabe zur Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleibt davon unberührt und steht weiterhin im Text.

Gehört meine Steuernummer ins Impressum?

Nein. § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern eine vorhanden ist. Die Steuernummer des Finanzamts ist eine andere Angabe, sie ist nicht öffentlich und hat im Impressum nichts verloren. Deshalb bietet dieses Werkzeug dafür auch kein Feld an.

Reicht ein Postfach als Anschrift?

Nein. Verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift, unter der Post tatsächlich zugestellt werden kann. Wer von zu Hause aus arbeitet, muss deshalb in aller Regel die Wohnanschrift angeben. Eine Geschäftsadresse bei einem Anbieter, der Post entgegennimmt und weiterleitet, kann eine Alternative sein — das sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Ersetzt dieses Werkzeug die Prüfung durch eine Kanzlei?

Nein. Es stellt ein Muster aus Ihren Angaben zusammen und macht sichtbar, welche Abschnitte üblicherweise dazugehören. Welche Pflichtangaben Ihr Betrieb tatsächlich schuldet, hängt an Rechtsform, Branche und Tätigkeit — und diese Umstände kennt das Werkzeug nicht. Lassen Sie den fertigen Text prüfen, bevor Sie ihn veröffentlichen.

Stand: Von Julian Tracht, Inhaber & Entwickler, Tracht Digital Solutions

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